Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht
Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg. Zulässiges Anhängergesamtgewicht: 3.500 kg
Motorrad Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A
Motorräder begrenzt auf 48 PS, ab 18 Jahren
Kleinkrafträder (Roller) beschränkt auf 45 km/h, ab 16 Jahren und Mofa mit maximal 25 km/h, einsitzig, ab 15 Jahren
Kraftfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Zulässiges Zug-Gesamtgewicht 12.000 kg
Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger
Kraftomnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
Rechtliches