Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (exkl. Fahrer). Zudem (nur in Deutschland) dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mind. 21 Jahre alt ist).
Theorie (je 90 Minuten)
Praxis (je 45 Minuten)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (exkl. Fahrer). Zudem (nur in Deutschland) dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mind. 21 Jahre alt ist).
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Theorie (je 90 Minuten)
Praxis (je 45 Minuten)
zulässiges Gesamtgewicht: des Anhängers: über 750 kg, max. 3.500 kg
Rechtliches